Die Judoabteilung verwaltet sich eigenständig und erhebt eigene Mitgliedsbeiträge. Bei der Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen des TV Salzkotten gibt es derzeit keinen Beitragsnachlass. Die Judoabteilung hat jährlich von den erhobenen Mitgliedsbeiträgen Beiträge an den NWJV (Nordrhein-Westfälischer Judo-Verband) und den TV Salzkotten abzuführen.
Die Mitgliedsbeiträge wurden zuletzt mit Vorstandsbeschluss der Abteilung vom 13.11.2017 aufgehoben und sind gültig ab dem 1. Januar 2018.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Altersgruppen gestaffelt. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Die Beitragsfälligkeit ist gemäß Vereinssatzung spätestens bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu erbringen. Die Mitgliedsbeiträge werden bei Aufnahme anteilsmäßig erhoben (ab Aufnahme-Quartal). Danach sind die Beiträge als Jahresbeiträge fällig. Eine Erstattung bei vorzeitigem Vereins-/Abteilungsaustritt erfolgt nicht.
Altersgruppe | Jahresbeitrag |
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Mitglieder bis zum 12. Lebensjahr | 87 € |
Mitglieder vom 13. bis 17. Lebensjahr | 102 € |
Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr | 122 € |
Der Jahresbeitrag für passive Mitglieder liegt fest bei 33 €.
Bei Vorlage eines gültigen Familienpasses gewähren wir einen Beitragsnachlass von derzeit 25% für alle Abteilungsmitglieder. Die Gültigkeit ist zu Beginn eines neuen Kalenderjahres bis zum jeweiligen 15.02. durch Kopien nachzuweisen. Liegt der Nachweis nicht vor, werden die regulären Beiträge erhoben. Die Familienpässe anderer Städte/Gemeinden werden selbstverständlich anerkannt.
Für die Erstausstellung und Beschaffung des Judopasses erheben wir eine einmalige Gebühr von z.Zt. 30 €.